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Erwachsenenschule Steinach in Tirol
Mauern 94a
6150 Steinach in Tirol
Telefon: 0680 117 553 8
ES-Leiterin: Anna Pirchner
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine MitteilungenTiroler Bildungsforum – Verein für Kultur und Bildung, Sillgasse 8/2, 6020 Innsbruck
Tel. +43 (0)512 581465, Fax-DW 15, tiroler.bildungsforum@tsn.at; www.tiroler-bildungsforum.at
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Tiroler Bildungsforum (TBF) kann für einen jährlichen Beitrag von € 25,-- erworben werden und gilt jeweils für ein Kalenderjahr (Jänner bis Dezember). Den Mitgliedern wird bei Seminaren, Lehrgängen, Reisen und Exkursionen eine Ermäßigung gewährt.
Datenschutz
Alle Mitglieder des TBF, alle VeranstaltungsteilnehmerInnen und alle an Informationen des TBF Interessierte erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten beim TBF bearbeitet und evident gehalten werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck
Bilder
Die VeranstaltungsteilnehmerInnen erklären sich bereit und stimmen mit Ihrer Veranstaltungsteilnahme zu, dass Fotos und Lichtbildaufnahmen von Einzelpersonen oder Gruppen im Rahmen von TBF Veranstaltungen durch Mitarbeiter des TBF für Zwecke der Abbildung in Druckwerken oder elektronischen Medien (Internet) sowie der Dokumentation angefertigt werden. Die TeilnehmerInnen stimmen diesfalls einer Veröffentlichung derart zu, dass daraus kein finanzieller, urheberrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Dem TBF entsteht aus der Veröffentlichung solcher Lichtbildwerke kein finanzieller Vorteil; sie dienen einzig dazu, die durchwegs gute Gesamtatmosphäre zu fördern und zu dokumentieren.
1) Seminare, Lehrgänge
Anmeldung
Anmeldungen können persönlich im TBF, schriftlich, telefonisch, per Fax und per E-mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach dem Datum ihres Eingangs gereiht. Jede Anmeldung ist verbindlich.
Der Teilnehmerbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden eventuelle Interessenten vogezogen.
Stornobedingungen
Anmeldungen können bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn persönlich oder schriftlich kostenlos storniert werden.
Bei Stornierung innerhalb der 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn hält sich das TBF die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 30% des vollen Teilnehmerbeitrags vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt.
Bei Nominierung einer Ersatzperson entfallen die Stronogebühren.
Kursabsage
Für alle Veranstaltungen gibt es festgesetzte Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Das TBF behält sich vor, unterbelegte Veranstaltungen abzusagen. Im Falle einer Absage durch das TBF wird der Teilnehmerbetrag in voller Höhe rückerstattet.
In Absprache mit und auf Wunsch der VeranstaltungsteilnehmerInnen können unterbelegte Kurse bei gleichbleibendem Beitrag verkürzt oder gegen Aufzahlung in voller Länge durchgeführt werden.
Das TBF hält sich Änderungen von Kurstagen, Terminen, Zeiten, Veranstaltungsorten sowie Absagen vor. Etwaige Ersatzansprüche von TeilnehmerInnen (z.B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall, etc.) werden vom TBF abgelehnt. Die TeilnehmerInn werden rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Ermäßigungen
TBF Mitglieder erhalten die in der Veranstaltungausschreibung ausgewiesene Ermäßigung.
Teilnahmebestätigungen
Bei allen Seminaren und Lehrgängen erhalten die TeilnehmerInnen nach mindestens 80%-iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
2) Vorträge
Eintrittskarten für Vorträge gibt es jeweils an der Abendkassa. Die jeweils anfallenden Unkostenbeiträge werden im Programm ausgewiesen.
3) Reisen und Exkursionen
Anmeldungen
Anmeldungen können persönlich im TBF, schriftlich, telefonisch, per Fax und per E-mail erfolgen. Anmeldungen von Mitgliedern werden vorgereiht.
Kosten
Die Kosten müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt beim TBF eingehen. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss werden die Transportkosten sowie die für evt. Übernachtungen anfallende Kosten in Rechnung gestellt.
Ermäßigungen
TBF Mitglieder erhalten die in der Veranstaltungausschreibung ausgewiesene Ermäßigung.
4) Veranstaltungsräumlichkeiten TBF
Aus brandschutztechnischen Vorgaben ist die Auslastung der Veranstaltungsräumlichkeiten mit max. 49 Personen begrenzt.
Ablauf
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des TBF-Angebots durch den Mieter sowie die darauffolgende Rückbestätigung des TBF zustande.
Angebote des TBF sind 14 Tage gültig. In einzelnen Fällen kann das TBF dem Interessenten eine andere Optionszeit nennen. Kommt innerhalb des festgelegten Zeitraumes kein Vertrag zustande, so fällt nach Ablauf der Frist die Verfügungsgewalt über die Räumlichkeiten automatisch an das TBF zurück.
Der Mieter hat dem TBF eine verantwortliche Person zu nennen, die für das TBF erreichbar sein muss. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn dem TBF genaue Informationen über Zweck und Ablauf der Veranstaltung zu nennen, d.h. Raumausstattung, Bestuhlung, Personenanzahl, etc.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Räume
Das TBF stellt dem Mieter die Räumlichkeiten entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarung zur Verfügung. Das Bestandsobjekt ist vom Vertragspartner widmungsgemäß, fachmännisch und pfleglich zu behandeln. Die Nächtigung ist ausnahmslos verboten.
Die im Preis inbegriffenen Leistungen des TBF beinhalten eine einmalig gewünschte Bestuhlungsvariante, Garderobe, Strom, Heizung, Reinigung (ausgenommen Extremverschmutzung), sowie die Standardausstattung von 1 Flipchart inkl. Papier, Moderatorenkoffer und PIN-Wände (wenn gewünscht). Sämtliche Zusatzleistungen werden lt. der aktuellen Preisliste zusätzlich verrechnet. Das TBF behält sich vor, bei außerordentlicher Verschmutzung der Räumlichkeiten, die über das übliche Ausmaß hinausgeht, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Dekorationsmaterial, Werbematerial und andere Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem TBF aufgestellt und an bestimmten Plätzen angebracht werden. Bei der Einbringungen sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Die Benutzung steht ausschließlich dem Mieter, und zwar nur für die vereinbarte Zeit und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung des TBF.
Bei Überschreitung von Mietzeiten (Dauer der eigentlichen Veranstaltung zuzüglich Auf- und Abbau) kann eine Nachberechnung durch das TBF erfolgen, auch wenn die Verlängerung durch Dritte verschuldet wird. Das TBF behält sich ausdrücklich die Berechnung von über das übliche Maß hinausgehende Bereitstellungs- und Reinigungskosten vor. Werden vom TBF besondere, vertraglich nicht vorgesehene Arbeitsleistungen übernommen, so trägt der Mieter die Kosten, welche ihm nachträglich verrechnet werden. Gegenstände, die nicht innerhalb der vereinbarten Termine entfernt werden, werden auf Kosten und Gefahr des Mieters durch das TBF entfernt.
Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen bedarf immer der Genehmigung des TBF; in diesen Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr berechnet.
Rücktritt des TBF
Das TBF trifft die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung zugelassen wird. In folgenden Fällen kann das TBF fristlos von der Vereinbarung zurücktreten:
- Dem TBF werden Tatsachen bekannt, dass die geplante Veranstaltung den bestehenden Gesetzen und Vereinbarungen wiederspricht.
- Die beabsichtige Veranstaltung lässt eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit befürchten.
- Die vergebenen Räumlichkeiten können infolge höherer Gewalt oder nicht durch das TBF vertretbares Verschulden nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Der Mieter ist aus früheren Vereinbarungen mehr als 31 Tage im Zahlungsrückstand ist.
Stornobedingungen
Tritt der Mieter von dem vereinbarten Vertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Miete.
Sicherheit
Der Mieter darf nur schwer entflammbare oder mittels eines rechtlich anerkannten Imprägnierungsmittels schwer entflammbare gemachte Gegenstände anbringen. Sämtliche Feuerlöscher müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Die bau- und feuerpolizeilichen Anordnungen sind zu befolgen.
Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Sicherheitsdienst hat der Mieter zu sorgen. Die hierfür anfallende Kosten gehen direkt zu Lasten des Mieters.
Der Mieter hat alle mit seiner Veranstaltung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die vorgeschriebenen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
MitarbeiterInnen des TBF und amtlichen Kontrollorganen ist der Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten sowie den damit in Zusammenhang stehenden Räumlichkeiten immer gestattet.
Für den Spiegelsaal gilt ein absolutes Rauchverbot.
Haftung
Das TBF haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Das TBF übernimmt keine Haftung für Diebstahlt, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar und Personen, die infolge des Auf-/Abbaus und der Durchführung der Veranstaltung entstehen.
Quelle: Tiroler Bildungsforum - Impressum & AGB
Datenschutz DSGVO
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Die folgende Information zur Datenschutzerklärung besagt, dass wir Ihre Daten nur zur Zusendung von Veranstaltungshinweisen verwenden. Sie können jederzeit per Mail oder postalisch veranlassen, dass Sie keine weiteren Zusendungen mehr erhalten:
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Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung sowie Datenübertragbarkeit zu.
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Ich bin damit einverstanden, dass mir das Tiroler Bildungsforum Newsletter zusendet und erkläre meine Einwilligung, dass zu diesem Zweck meine angegebenen personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) an den Newsletterdienstleister „Mailchimp“ übermitteln werden. Mailchimp hat sich zur Einhaltung des Privacy-Shield-Abkommens verpflichtet.
Quelle: Datenschutz DSGVO